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Erste Hilfe Kurs bei Wiedererteilung /Neuerteilung

Neuer Erste Hilfe Kurs bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis? Neuerteilung?

Die Fahrerlaubnis Verordnung FeV § 19 wurde ab dem 1. März 2019 geändert. Hier heißt es:

„Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens 9 Einheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Erste Hilfe vermitteln.“mpu erste hilfe

Früher reichte ein Crashkurs in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort völlig aus. Diese Rechtsprechung wurde aber seit dem 1. März 2019 gekippt.

Dies bedeutet für Sie, wenn Sie den Führerschein vor dem 1. März 2019 schon einmal hatten, mussten Sie dafür auch einen Erste Hilfe Kurs belegen, der Ihnen durch eine Bescheinigung bestätigt wurde.

Diese Bescheinigung in Kopie, liegt der Fahrerlaubnisbehörde, oder der Führerscheinstelle vor. Diese ist auch in ihrer Führerscheinakte zu finden.

Sie müssen hier also nichts weiter unternehmen, da der Führerscheinstelle bekannt ist, dass Sie bereits in Erste Hilfe ausgebildet sind.

Haben Sie hingegen Ihren Führerschein erworben, und mussten nur lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort nachweisen, dem sogenannten Erste-Hilfe-Kurs LIGHT, dann müssen Sie hierzu ein Addon belegen. Nämlich den kompletten Erste-Hilfe-Kurs noch einmal machen.

Tipp:

Wenn Sie aber zwischendurch an betrieblichen Ersthelfer Seminaren teilgenommen haben , ist es absolut kein Problem für die ausstellende Organisation, Ihnen Ihren ihren Erste Hilfe Schein auch auf den Paragraph §19 FeV umzuschreiben. Evtl. fällt hier eine geringe Bearbeitungsgebühr an.

Fazit:

Mussten sie für ihren Führerschein nur lebensrettende Sofortmaßnahmen vorweisen, und wollen jetzt Ihren Führerschein wieder bzw neu beantragen, reicht dies nicht mehr aus. Sie müssen jetzt einen kompletten Erste-Hilfe-Kurs machen. Und die Bescheinigung bei Antragstellung vorlegen.

Für alle anderen gilt: Der Erste Hilfe Nachweis liegt der Führerscheinakte als Kopie bei. Weitere Maßnahmen sind hier I. d. R. nicht erforderlich.

Es heißt in Abs. 11a. §19FeV:

„Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erste Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des Paragraphen 21 Absatz 3 Nummer 5.“

Unser Tipp: Ein kurzes Telefonat mit der Führerscheinstelle Ihres Kreises gibt Aufschluss.

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