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Ab wann bin ich vorbestraft? Erklärung

Ab wann bin ich vorbestraft?

Es ist grundsätzlich so, dass Sie als NICHT vorbestraft gelten, solange Sie nicht über einer Geldstafe von 90 Tagessätzen oder mehr verurteilt worden sind. ODER unter einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten.

 

Aufschluss gibt hier der Rechtsanwalt Sven Karsten, er ist Fachanwalt für Strafrecht aus Bielefeld. Er schildert ausführlich, ab wann eine Person, die eine Straftat begangen hat, als vorbestraft gilt.

Bei einer Trunkenheitsfahrt über 1,6 Promille ohne weitere, in dem Zusammenhang stehende Straftaten, werden Sie Üblicherweise zu einer Geldstrafe von 30-40 Tagessätzen verurteilt. Das Bedeutet, Sie gelten als nicht vorbestraft. Bei einer Erstverurteilung geht der Richter davon aus, dass Sie sich einen ersten, empfindlichen „Ausrutscher“ geleistet haben.

Ihr Herzrasen ist lediglich darin begründet, dass Sie sowas noch nie vorher gemacht haben und jetzt Schuldgefühle haben.

Unser Tipp: Sprechen Sie mit guten Freunden, mit Personen, die Ihnen sehr nahe stehen. Wenn nichts hiervon greift, rufen Sie uns an. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung und nennen Ihnen Rechtsanwälte, die sich genau mit diesem Thema auskennen und jahrelange Erfahrung darin haben.
Deutschlandweit.

Wir möchten Ihnen die Angst nehmen. Unsere Rechtsanwälte werden Sie professionell verteidigen.

Ab wann gelte ich als Vorbestraft?

– Wenn Sie zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen oder mehr verurteilt worden sind
– Wenn Sie zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten oder mehr verurteilt worden sind.

So ist der Passus.

Strafschärfend bewerten die Richter vor Allem:

  • Personenschäden
  • Psychische (geistige) Schäden der Opfer
  •  Bleibende physische (körperliche Schäden) der Opfer
  • auch durch Sie verursachte Unfälle
  • Fehlende Einsicht/Reue
  • Fehlverhalten in der Verhandlung

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