Weiß die Polizei bei einer Verkehrskontrolle, ob ich schon mal betrunken oder unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln Auto gefahren bin?
Diese Frage kam vorgestern von einem meiner Klienten.
Viele Personen, die ihren Führerschein wieder bekommen haben, fragen sich diese Frage ebenfalls. Denn nach einer erfolgreichen Mpu ist es umso wichtiger zu wissen, was bei einer etwaigen Polizeikontrolle auf Sie zukommt.
Ich bin beruflich regelmäßig im engen Kontakt mit der Polizei, und kann daher diese Frage sinngemäß beantworten.
Bei einer normalen polizeilichen Verkehrskontrolle werden Sie neben Ihrem Führerschein auch um Ihren Personalausweis gebeten. Ist Ihnen das schon einmal aufgefallen?
Die Polizei fragt deshalb nach beiden Ausweisdokumenten, um einerseits die Richtigkeit ihrer Fahrerlaubnis zu überprüfen, und andererseits auch um Ihren Wohnort festzustellen. Dies machen die Beamten einfach, um mit der Leitstelle ihren aktuellen Wohnort abzugleichen. Sie, der Fahrer hätten ja auch inzwischen verzogen sein können. Haben Sie den „Perso“ nicht zur Hand, weiß die Leitstelle zumindest, wo Sie noch vor ein paar Tagen gemeldet waren. Die Beamten werden Sie dann auch fragen, ob Ihre Anschrift die ist, die im System steht. Weicht sie davon ab, werden die Beamten diese aus Ihren Angaben aufnehmen.
Nun aber zurück zur Frage: Können die Beamten feststellen, ob Sie früher schon einmal betrunken Auto gefahren sind?
Wenn Sie einschlägig vorbestraft sind, und das Bedeutet, wenn Sie eine Strafe von über 90 Tagessätzen bekommen haben, wird den Beamten dies von der Leitstelle sofort mitgeteilt. Unter anderem sind auch andere Dinge für die Beamten relevant. Die Beamten hören von der Leitstelle erstmal nur Ihr Vorstrafenregister, sofern etwas darin steht. Dies dient dem Schutz der Beamten, so dass Diese entsprechende Vorsichtsmaßnahme treffen können.
Sofern Sie also nach Ihrer Trunkenheitsfahrt nicht über 90 Tagessätze verurteilt worden sind, können Sie sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen. Und das Bedeutet wiederum, dass die Beamten in dem Moment nicht wissen, ob Sie schon mal betrunken am Straßenverkehr teilgenommen haben.
Was soll ich antworten, wenn Sie mich fragen, ob ich schon mal mit der Polizei zu tun hatte?
Obwohl Sie Blödsinn gemacht haben, haben Sie in diesem Fall keine Einträge im Vorstrafenregister. Sie sind für die Strafverfolgungsbehörde nicht interessant/relevant.
Die Antwort ist also: Nein.