Es war noch nie eine gute Idee, eine Fahrt unter Drogen zu riskieren, Kraftfahrzeuge unter bewusstseinserweiternden Mitteln zu führen. Die Reaktionszeit ist verlängert und die optische und akustische Wahrnehmung getrübt.
Wurden Sie bei einer Fahrt unter Drogen erwischt, stellt sich zunächst die Frage, um welche Art der Substanz es sich handelt.
Unterschieden wird zwischen weichen Drogen und Harten.
Weiche Drogen sind zum Beispiel Cannabis und Marihuana. Harte Drogen sind Kokain und Methamphetamine (Crystal Meth).
Es wird dann ein Schnelltest durch die Polizei vor Ort durchgeführt, damit ein erster Hinweis gegeben ist. Auch wird in Ihre Augen geleuchtet, um die Pupillen- Reaktion zu testen. Ist sie erheblich verlangsamt, geht die Polizei von einem BTM- Konsum aus. Polizisten werden im Rahmen ihrer Dienstzeit immer wieder daraufhin geschult.
Da Drogen aller Art in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verboten sind, sind Sie bei einer Drogenfahrt so oder so Abstinenzpflichtig.
Der Wirkstoff einer Droge ist in der Haarwurzel noch ca. 6 Monate nach dem letzten Konsum nachweisbar. Das Bedeutet, Sie können frühestens 1 Jahr nach dem letzten Konsum Ihre Abstinenz für 6 Monate rückwirkend belegen.
Wichtig für Sie zu wissen ist die sogenannte Fremdkontamination Ihrer Haare. Halten Sie sich zum Bespiel in Kreisen auf wo konsumiert wird, gelangt der Wirkstoff über den Rauch, Kleidung, Körperkontakt oder Flüssigkeiten (Speichel, Schweiß) an Ihre Haare. Hier würde es zu einem positiven Screening kommen (Also für Sie schlecht), obwohl Sie nicht konsumiert haben.
Bei Drogenscreenings gibt es den sogenannten Cutoff- Wert nicht mehr. Ein Cutoff- Wert ist die Toleranz, in dem Sie bei einem Screening als „Clean“ gelten. Selbst kleinste nachgewiesene Mengen eines Drogenwirkstoffs führen zu einem positiven Ergebnis. Machen Sie sich Dies bitte bewusst.
Es wirkt sich zudem strafschärfend für Sie aus, wenn Sie bei der Polizeikontrolle noch Drogen mit sich führen. Denn nicht nur das Führen von Kraftfahrzeugen unter BTM, sondern allein der Besitz ist strafbar.
Die Suchtverlagerung von BTM
Bei einem Screening wird Ihr Urin bzw. Ihre Haare auf ALLE Drogenarten untersucht. Hierzu zählt selbstverständlich auch Alkohol bzw. das Stoffwechselabbauprodukt EtG. Es ist ein Eiweis- Baustein, der sich nach dem Konsum von Trink- Alkohol durch die Leber im Urin und auch in allen Körperhaaren bildet.
Dies soll sicherstellen, dass Sie sich sämtlicher Betäubungsmittel enthalten.
Nun ist es so, dass viele Probanden auf die Idee kommen, von Drogen Abstand zu halten und stattdessen durch Alkohol zum gewünschten Effekt (Rausch)zu kommen. Werden sie dann positiv getestet, ist die Überraschung groß.
Unser Tipp:
Wenn Sie in einem Abstinenzkontrollprogramm sind, lassen Sie die Finger von sämtlichen Stoffen, die zu einem positiven Screening führen könnten. Hierzu zählt neben der Fremdkontamination durch BTM auch Alkohol.