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E- Roller und Alkohol – Erlaubt?

E-Roller und Alkohol? Darf man das?

alkoholisiert mit e roller

Wir haben uns genau die gleiche Frage gestellt. Denn ein E- Roller ist eigentlich mehr ein Spielzeug als ein Verkehrsmittel, aber dennoch: Es ist durch einen Elektromotor angetrieben.

Also haben wir nicht lange rumgefackelt und direkt die Polizei in Frankfurt am Main angerufen. Wir wollten eine klare, unmissverständliche Aussage zum Sachverhalt haben.

Denn im Grunde handelt es sich ja weder um ein E- Bike, noch um ein Fahrrad und schon gar nicht um ein „Kraftfahrzeug“ im eigentlichen Sinne.

Doch weit gefehlt!

Hier das Gedächtnisprotokoll unseres Telefonats mit der Polizei Frankfurt am Main:

Wir: “Guten Tag, ich hätte mal eine Frage bezüglich der E-Roller, die überall in der Stadt herumstehen. Wenn man jetzt alkoholisiert auf einen E- Roller steigt und losfährt, verhält es sich dann ähnlich als wenn man betrunken Fahrrad fährt, oder ist es anders?“

Polizei: “ Nein. Ein E- Roller ist ein motorgetriebenes Fahrzeug. Das Bedeutet, dass Sie, sobald Sie mit dem E- Roller fahren, ein Kraftfahrzeug führen. Hier gilt dann die 0,5 Promillegrenze ohne Ausfallerscheinungen. Ab 0,3 Promille MIT Ausfallerscheinungen, sind Sie dann schon im Bereich einer Straftat. – Das ist gleichzusetzen wie mit dem Fahren eines Mofas. Einen Helm brauchen Sie hierbei natürlich nicht.“

Wir: “Also kann man wegen einer Trunkenheitsfahrt auf einem E-Roller seinen Führerschein verlieren?“

Polizei: “Ja. Grundsätzlich sollte man nie mit Fahrzeugen aller Art betrunken am Straßenverkehr teilnehmen. Ab 1,6 Promille ist man seinen Führerschein MPU- Pflichtig los. Unter diesem Wert ist es immer noch eine Straftat, die mit Punkten, Geldstrafe und Fahrverbot geahndet wird.“

Wir: “Und was ist wenn derjenige keinen Führerschein hat? Also ein Jugendlicher oder ein Erwachsener, der noch nie einen Führerschein besessen hat?“

Polizei: „Die erhalten dann eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Entweder Geldstrafe oder Sozialstunden, bei Erwachsenen eine Geldstrafe. Zudem müssen dann Erwachsene, die mittelfristig ihren Führerschein machen wollen, ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille, eine MPU ablegen, um überhaupt in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu kommen.“

Wir: “Vielen Dank. Das war sehr aufschlussreich. Ich bedanke mich und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.“

Polizei: “Danke, ebenfalls, auf wiederhören.“

 

Fassen wir also nochmal zusammen:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Ein E-Roller ist ein motorgetriebenes Fahrzeug . Es gelten hier dieselben Vorschriften wie für das Führen eines Kraftfahrzeuges, also der 0,3 Promillegrenze ohne Ausfallerscheinungen. § 24a StVG.

Ähnlich verhält es sich auch bei E- Bikes. Sofern der Elektro- Hilfsmotor zugeschaltet ist, ist man Führer eines Kraftfahrzeuges.

Hat man ihn dagegen offensichtlich ausgeschaltet, z-B. durch das Entfernen des Akkus aus dem Slot, ist man wieder Fahrradfahrer. Hier greift dann § 316 (Abs.1) StGB. Auch bei Segways.

Also droht demjenigen auch eine Strafe, der nicht mal im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

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